Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben eine jährliche Prüfung aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel vor.
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Unfallverhütungsvorschriften ergeben können, sind vielfältig. Bei Eintritt eines Schadenfalles können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder auch arbeits- bzw. sogar strafrechtliche Folgen für einen Betrieb entstehen.
Wir helfen Ihnen gerne, solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden!