UVV-Prüfung
Unsere Erfahrung - Ihre Sicherheit
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben eine jährliche Prüfung aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel sowie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz vor. Seit vielen Jahren führen unsere befähigten Personen (Sachkundiger) Prüfungen nach den Vorschriften der BG und der Hersteller durch.
Wir prüfen nach:
| BGR 159 | Hochziehbare Personenaufnahmemittel |
| BGR 198 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz |
| BGR 199 | Persönliche Schutzausrüstung zum Retten |
| BGV D36 | Leitern und Tritte |
| BGV D 6 | Krane |
| BGV D 8 | Winde, Hub- und Zuggeräte |
| BGR 500 | Anschlag- und Lastaufnahmemittel |
| BGR 500 | Hebebühnen |
| BGR 500 | Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern |
| BGR 232 | kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore |
Dies gilt auch für die im Abstand von 3 Jahren durchzuführende Rissfreiheitsprüfung nach BGR 500, Kapitel 2.8, für Ketten. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns ein Prüfzeugnis sowie eine Prüfplakette. Wir warten, prüfen und reparieren Ihre Geräte in unseren Servicewerkstätten oder vor Ort in Ihrem Betrieb.
