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Achtung! Neue EU-weite PSA-Verordnung!

17.06.2019




Die neue EU-weite PSA-Verordnung ist seit 21. April 2019 endgültig offiziell in Kraft getreten.

Die bisher geltende Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (PSA) 89/686/EWG wurde 1989 vom Europäischen Rat angenommen und wurde seitdem nahezu unverändert umgesetzt. Nach über 30 Jahren war eine Aktualisierung unumgänglich. Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wurde deswegen in vielen Bereichen modernisiert und an den neuen Rechtsrahmen der EU (New Legislative Framework - NLF) angepasst.

Sie enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der EU. Der Anwendungsbereich der PSA Verordnung hat sich im Vergleich zur Richtlinie nicht wesentlich verändert. Er umfasst weiterhin jede Vorrichtung und jedes Mittel, das entworfen und hergestellt wurde, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken getragen zu werden.

Für uns als Händler von PSA ergeben sich durch die neue EU-weite PSA-Verordnung folgende gesetzliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Händler sind vor der Bereitstellung auf dem Markt zur Sicht- und Vollständigkeitsprüfungen der folgenden Punkte verpflichtet:

- Ist die CE-Kennzeichnung an der PSA angebracht?
- Ist der PSA die Gebrauchs- / Bedienungsanleitung mitgeliefert?
- Ist die Anleitung in der richtigen Sprache verfasst
  (Sprache des „Verwender- Landes“)?
- Trägt die PSA eine Serien-, Typen- oder Chargennummer?
  (Diese muss von uns aufgenommen und gespeichert werden, um eine
  Rückverfolgbarkeit der PSA zu gewährleisten)
- Sind die Kontaktdaten des Herstellers oder ggf. Einführers mitgeliefert
  oder angebracht? (auf der PSA oder in der Bedienungsanleitung)
- Die Konformitätserklärung des Herstellers muss nicht mitgeliefert werden, es
  muss aber ein Hinweis in der Bedienungsanleitung sein, wo diese zu finden ist.

Und hier noch einmal die wichtigsten Änderungen der EU-weiten PSA-Verordnung auf einen Blick:

  • Ausstellen einer Konformitätserklärung für jede PSA oder zumindest einen Link, wo diese erhalten werden kann und einsehbar ist
  • Eine obligatorische Gültigkeitsdauer von höchstens fünf Jahren
  • Umriss der Pflichten für Importeure und Händler (!)
  • Maßgeschneiderte PSA wird von der Verordnung ebenfalls abgedeckt

Betrifft die neue EU PSA-Verordnung auch Ihre Produkte oder haben Sie als Wiederverkäufer Fragen dazu? Entsprechen Ihre Produkte den aktuellen Anforderungen?

Unsere PSAgA Expertin Frau Sandra Kleinschrod hilft Ihnen hierbei gerne weiter!

Tel.-Nr.:   +49 9332 5061-37

E-Mail: sandra.kleinschrod[at]ws-gruppe.de

Hier geht’s zum Amtsblatt der Europäischen Union - VERORDNUNG (EU) 2016/425!