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Mehr Schutz vor Kopfverletzungen - BG BAU fördert Schutzhelme* mit Kinnriemen

26.02.2019


Bildquelle: Mirko Bartels - BG BAU


*Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz

Leider passiert es immer noch viel zu oft, dass Beschäftigte bei Arbeitsunfällen schwere oder sogar tödliche Kopfverletzungen davontragen, obgleich sie einen Helm auf dem Kopf trugen. Der Grund hierfür ist simpel: Im Falle eines Unfalls versagt der Schutz, weil der Helm entweder verrutscht oder bei einem Sturz abgefallen war. Damit dies zukünftig nicht mehr passieren kann, sollte jeder Arbeitsschutzhelm – wie alle modernen Industrieschutzhelme der DIN EN 397, über einen 4-Punkt-Kinnriemen verfügen und zudem für besseren UV-Schutz mit einem befestigten Sonnenschutz ausgestattet sein.

Zudem sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung vorausschauend Gefahren erkannt und durch Schutzmaßnahmen abgestellt werden bevor die Gesundheit der Beschäftigten in Mitleidenschaft geraten kann. Schutzhelme müssen überall dort getragen werden, wo sich die Beschäftigten den Kopf stoßen können (z. B. auf Baugerüsten). Ein weiteres Risiko für Kopfverletzungen stellen auch pendelnde oder wegfliegende Werkzeuge und Gegenstände oder herabfallende Teile wie Schrauben, Steine oder Gerüstteile dar. Bereits ein kleines Werkzeug von etwa 300 Gramm erreicht beim Fall aus zehn Metern Höhe die gleiche Aufprallenergie wie ein 15 kg schwerer Stein aus einer Höhe von 20 Zentimetern (näher Informationen hierzu siehe - "STOP THE DROP - Werkzeugsicherung".)

Wer auf  Baustellen ohne Schutzhelm mit 4-Punkt-Kinnschutz arbeitet, setzt seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel, was oft tragische Folgen mit sich zieht. Insgesamt wären viele Unfälle glimpflicher ausgegangen, wenn die Betreffenden einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen getragen hätten.

Die BG BAU fördert deswegen alle Helme der DIN EN 397, die mit einem Vier-Punkt-Kinnriemen und einem
UV-Sonnenschutz ausgestattet sind mit einer Arbeitsschutzprämie von 50 % (max. 30,- Euro pro Helm).
Dadurch können die Unfallfolgen erheblich vermindert werden.

Achtung: Bergsteigerhelme oder Sporthelme erfüllen nicht immer die für Baustellen notwenigen Anforderungen. Es muss darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Helme für die Baustellenarbeit (d. h. nach der DIN EN 397) geeignet sind.

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