Prüfung, Wartung und Reparatur Ihrer Ketten
Wir prüfen und reparieren Ihre Ketten. Dies gilt auch für die im Abstand von 3 Jahren durchzuführende Rissfreiheitsprüfung nach BGR 500, Kapitel 2.8, für Ketten. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns ein Prüfzeugnis sowie eine Prüfplakette. Aber auch die Sichtkontrolle gehört zu unserem Service.
Wir warten, prüfen und reparieren Ihre Geräte in unseren Servicewerkstätten oder vor Ort in Ihrem Betrieb.
Hinweise zu unserem Kettenprüfservice:
- Kettenpruefservice.pdf(469 K)