Fortbildung zum Sachkundigen für die Prüfung von Leitern und Tritte
gemäß TRBS 2121 Teil 2 DGUV Information 208-016 und 201-011 sowie DIN EN 131-1 und -2 (88_bf_leitern_tritte_1)
Termin: | auf Anfrage |
Preis: | auf Anfrage |
Art.-Nr.: | 47ago-21leitern-euin |
Fortbildungsinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke, EU-Richtlinien)
- Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Normen u.a. DIN EN 131-1 und -2)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften
- Grundlagen und Funktionalitäten, Dokumentationen
- Konstruktionsarten Anwendungsarten (Einholm-, Zweiholmleitern, Podest, Tritte usw.)
- Stellung, Verantwortung, Pflichten und Haftung der „Befähigten Person“ (Sachkundiger)
- Unfallgefahren
- Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
- Prüfungskriterien, Schadensmerkmale und Kennzeichnung
- Regelmäßige Prüfung, Außerordentliche Prüfungen
- Prüfumfang und Nachweis der Prüfung
- Prüfung nach Regelwerken
- Prüfung an praktischen Beispielen
- Dokumentation
- Informationen über Regelwerke, Betriebssicherheitsverordnung, ArbSchG
- Erfahrungsaustausch zu laufenden Nachrüstungen nach DIN EN 131-2
- Praktische Übungen: Übungsbeispiele um Schäden und Mängel an Leitern und Tritten zu erkennen
Leistungen:
- 1 - tägige Fortbildung zur befähigten Person
- Fortbildungsunterlagen
- Mittagessen
- Pausengetränke
- Lehrgangsbescheinigung
Max. Teilnehmerzahl: 12 Personen
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen die Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Fortbildung dürfen nur solche Personen ausgewählt werden, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Kenntnisse aufweisen.
* * * Der Kurs findet nur ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen statt. * * *
* * * Sondertermine nach Absprache * * *