Prüfung von Leitern und Tritten DGUV Info 208-016

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

Grundsätzlich sind alle Leitern und Tritte zu prüfen wie folgt:

Leiternzubehör, welches ebenfalls zu prüfen ist:

Ein großes Sortiment an lagerhaltigen Ersatzteilen ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen, oft noch vor Ort.

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Die gesamte, aktuelle Ausgabe der DGUV Information 208-016 finden Sie hier.




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