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Wiedenmann-Seile-2015

151 2.2 Sollen Anschlagmittel aus Chemiefasern in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, muss deren Ein- satz unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbe- dingungungen vom Hersteller freigegeben werden. Notwendige Angaben sind: Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer. 2.3 Anschlagmittel aus Chemiefasern, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbin- dung gekommen sind, müssen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlagmittel vollständig abgetrocknet sein. Anschlagmittel aus Chemiefasern, die mit Säuren, Lau- gen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Ver- bindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden. Bei Polyamid-und Polyester- Hebebändern können andere Verunreinigungen auch mit Lösemitteln, wie z. B. Perchlorethylen, beseitigt werden. Die für Verwendung von Lösemitteln beste- henden Vorschriften sind dabei zu beachten. Siehe hierzu z. B. Merkblatt "Chlorkohlenwasserstoffe" (BGI 767 = früher ZH1/194). Weitere Reinigungsver- fahren sind beim Hersteller zu erfragen. 3. Überwachung und Prüfung 3.1 Anschlagmittel aus Chemiefasern sind mindestens ein- mal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu las- sen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen durch einen Sachkundigen erfor- derlich werden. 3.2 Anschlagmittel aus Chemiefasern sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Chemiefaser-Hebebänder der weiteren Benutzung zu entziehen. 3.3 Mit aggressiven oder sonstigen den Einsatz gefährden- den Stoffen behaftete oder verschmutzte Anschlag- mittel aus Chemiefasern müssen sorgfältig durchgese- hen und erforderlichenfalls, z. B. durch den Hersteller, geprüft werden. 4. Ablegereife - nicht mehr zeitlich begrenzt 4.1 Gewebte Hebebänder aus Chemiefasern sind der Be- nutzung zu entziehen bei - Garnbrüchen / Garnschnitten im Gewebe von mehr als 10 % des Querschnittes des Hebebandes - Beschädigung der tragenden Nähte - Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strah- lung) - Schäden infolge aggressiver Stoffe 4.2 Rundschlingen aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen bei - Beschädigung der Ummantelung bzw. ihrer Vernä- hung mit sichtbarer Beschädigung der Einlage - Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strah- lung) - Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe 4.3 Anschlagmittel aus Chemiefasern mit Beschlagteilen sind der Benutzung zu entziehen, wenn die Beschlag- teile Verformungen, Anrisse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen. 5. Aufbewahrung 5.1 Anschlagmittel aus Chemiefasern müssen trocken und luftig sowie gegen Einwirkung von Witterungseinflüs- sen und aggressiven Stoffen geschützt gelagert wer- den. 5.2 Anschlagmittel aus Chemiefasern dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 100° C dürfen nicht über- schritten werden. Heiße Stellen sind z. B. Heißdampf- rohre, Heizstrahler. 6. Instandsetzungsarbeiten 6.1 Instandsetzungsarbeiten an tragenden Verbindungen von Anschlagmitteln aus Chemiefasern dürfen nicht durchgeführt werden. Andere Instandsetzungsarbeiten sollen nur vom Hersteller vorgenommen werden. 6.2 Anschlagmittel aus Chemiefasern, an denen Angaben über Hersteller, Tragfähigkeit und Werkstoff nicht mehr feststellbar sind, gelten als nicht instandsetzbar. Belastungstabelle für Polyesterrundschlingen nach EN 1492-2 Tragfähigkeit in kg Eine Polyesterrundschlinge Zwei Polyesterrundschlingen direkt geschnürt umgelegt, umschlungen direkt geschnürt direkt geschnürt Farbe 0° 0° 0° * bis 45° 45°- 60° bis 45° 45° bis 60° violett 1.000 800 2.000 1.400 1.000 1.400 1.120 1.000 800 grün 2.000 1.600 4.000 2.800 2.000 2.800 2.240 2.000 1.600 gelb 3.000 2.400 6.000 4.200 3.000 4.200 3.360 3.000 2.400 grau 4.000 3.200 8.000 5.600 4.000 5.600 4.480 4.000 3.200 rot 5.000 4.000 10.000 7.000 5.000 7.000 5.600 5.000 4.000 braun 6.000 4.800 12.000 8.400 6.000 8.400 6.720 6.000 4.800 blau 8.000 6.400 16.000 11.200 8.000 11.200 8.960 8.000 6.400 orange 10.000 8.000 20.000 14.000 10.000 14.000 11.200 10.000 8.000 orange 12.000 9.600 24.000 16.800 12.000 16.800 13.400 12.000 9.600 violett 1.0008002.0001.4001.0001.4001.1201.000800 grün 2.0001.6004.0002.8002.0002.8002.2402.0001.600 gelb 3.0002.4006.0004.2003.0004.2003.3603.0002.400 grau 4.0003.2008.0005.6004.0005.6004.4804.0003.200 rot 5.0004.00010.0007.0005.0007.0005.6005.0004.000 braun 6.0004.80012.0008.4006.0008.4006.7206.0004.800 blau 8.0006.40016.00011.2008.00011.2008.9608.0006.400 orange 10.0008.00020.00014.00010.00014.00011.20010.0008.000 orange 12.0009.60024.00016.80012.00016.80013.40012.0009.600

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