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Wiedenmann-Seile-2015

168 Wissenswertes über die Ladungs- sicherung mit Zurrgurten Grundsätzliches: • Ungünstige Reibwerte zwischen Ladung und Ladefläche (ölige Metalle, feuchte Flächen etc.) erhöhen den Aufwand für die korrekte Sicherung des Transportgutes erheblich. • Transportgüter, die nicht standfest und deshalb sehr kippgefährdet sind, müssen im Verhältnis zu ihrer Masse wesentlich aufwendiger verzurrt werden. • Formschlüssige Ladungssicherungen (z. B. Abstützen des Transportgutes an Stirn- und Bordwänden oder mit auf dem Ladeboden befestigten Keilen und Kanthölzern) tragen erheblich zur Stabilisierung des Transportgutes und zur Reduzierung des zusätzlichen Verzurraufwandes bei. Vorteile von Zurrgurten aus Polyestergeweben (PES): • Leicht und handlich • Flexibel • Enorme Belastbarkeit • Dehnungsarmes, widerstandsfähiges und scheuerfestes Gurtmaterial (100 % PES) mit hoher Lebensdauer. • Keine Feuchtigkeitsaufnahme in den Gurtfasern, daher keine Frostgefahr und weitgehende Verrottungsbestän- digkeit. • Alle Zurrgurte entsprechen der EN 12195-2 (Zurrgurte aus Chemiefasern zur Ladungssicherung von Lasten auf Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung). Gebrauchsanleitung für Zurrgurte: • Nur unbeschädigte Gurte verwenden. Das Etikett mit Hinweisen auf Belastbarkeit muss vorhanden und leserlich sein. • Zurrgurte dürfen nicht überlastet werden (siehe Etikett / Markierung mit Angabe der zulässigen Belastung). • Zurrgurte dürfen nicht geknotet werden. • Beim Zurren über scharfe Kanten sind entsprechende Schutzsysteme (Kantenschoner) zu verwenden. • Gurte nicht in verdrehter Lage einsetzen. • Auf Zurrgurten dürfen keine Lasten abgesetzt werden, wenn dadurch der Gurt beschädigt werden kann. • Zurrgurte dürfen nicht als Anschlagmittel zum Heben von Lasten verwendet werden. • Zurrhaken dürfen nicht auf der Spitze belastet werden. • Spann- und Verbindungselemente dürfen, damit sie nicht auf Biegung beansprucht werden, nicht an Kanten aufliegen. • Verlängerung der Zurrgurte ist grundsätzlich nur mit dafür vorgesehenem Zubehör zulässig. • Bei Einsatz in aggressivem Umfeld (z. B. bei Chemikalien) und in extremen Temperaturbereichen ist der Hersteller zu befragen. Überwachung von Zurrgurten: • Zurrgurte sind vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls auszumustern. • Mindestens einmal jährlich muss eine Sachverständigen- Prüfung nach den unter "Ablegereife von Zurrgurten" angegebenen Kriterien durchgeführt werden (bei hohen Anforderungen an den Zurrgurt verkürzt sich dieser Zeitraum entsprechend). Pflege und Instandsetzung von Zurrgurten: • Zurrgurte müssen trocken und belüftet und gegen Ein- wirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stof- fen geschützt gelagert werden. • Zurrgurte dürfen nicht in der Nähe von Feuer oder ande- ren heißen Stellen (über 100° C) getrocknet werden. • Die Instandsetzung von Zurrgurten darf nur vom Hersteller durchgeführt werden. Ablegereife von Zurrgurten: • Das Spannmittel (Gurtband) ist ablegereif bei: - Garnbrüchen oder Garnschnitten, insbesondere Kanten- einschnitten oder anderen bedenklichen Beschädigungen - fehlender oder nicht mehr lesbarer Kennzeichnung - Beschädigung der Verbindung - Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung) - Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe • Verbindungs- und Spannelemente sind ablegereif bei: - Anrissen, Brüchen oder erheblichen Korrosionserschei- nungen bzw. Schäden - Aufweitung > 0,05* x (Hakenöffnungsmaß) oder allge- meinen Verformungen - erkennbar bleibender Verformung an tragenden Teilen. Gerne statten wir Ihre Produkte mit RFID-Tags aus! Nähere Informationen finden Sie ab Seite 9.

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