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Wiedenmann-Seile-2015

274 Original-Betriebsanleitungen für Anschlag- seile aus Stahldrähten und Anschlagketten Ein- und mehrsträngige Anschlagketten der Güteklassen 8 und 10 Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten 1) Unsachgemäßer Umgang mit Anschlagketten stellt eine Gefahr für das Leben von Personen und Gütern dar. Insbe- sondere ist die Person unter oder neben der Last gefährdet. Vorsicht vor pendelnden Lasten. Achtung: Zusammenbau unterschiedlicher Kettengüten und von Ketten unterschied- licher Hersteller nur nach Rücksprache mit dem betreffenden Hersteller. Eine Montage darf nur durch befähigte Personen erfolgen. Verwendung nur durch beauftragte und unterwie- sene Personen und unter Beachtung der EN 818 Teil 4, 6, PAS1061undDGUVRegel100-500;BGI556(ZH1/103a),DGUV 109-004, DIN 685 Teil 5, Benutzung von Ketten, DIN EN 1677 geschmiedete Kettenzubehörteile, Krane BGVD6. 2) Vor jeder Inbetriebnahme: Anschlagketten durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden und Einsatzsicherheit überprüfen; Benutzerinformation / Betriebsanleitung lesen und beim Gebrauch beachten. Benutzungsverbot bei: mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung, Rissbildung oder Bruch, Deformation durch Verdrehen oder Eindrücken, Dehnung der ganzen Kette oder eines Kettengliedes um innen 5 % oder mehr, Abnahme der Nenndicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 %. 3) Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln: Die zulässige Trag- fähigkeit (WLL) der Anschlagkette darf nicht überschritten werden. Unbenutzte Kettenstränge in den Aufhängekopf einhängen. 4) Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstel- len verwenden, nicht unter Umschnürungen fassen. 5) Verkürzungen dürfen nur mit Verkürzungshaken bzw. Klauen hergestellt werden. Auf die richtige Anwendung beim Einkür- zen und beim Lastentransport achten. Eine Falschanwendung kann einen Lastabsturz zur Folge haben. Im Hängegang darf nur angeschlagen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Ketten nicht verrutschen. 6) Anschlagketten ohne oder mit unleserlichem Kennzeich- nungsanhänger dürfen nicht verwendet werden; der Nei- gungswinkel eines Stranges darf nicht größer als 60° sein. 7) Ketten nicht knoten und nicht über scharfe Kanten führen (Kantenradius kleiner als Nenndicke der Kette). Durch Kan- tenschoner bzw. durch Zwischenablagen schützen. Verdrehte Ketten vor dem Heben ausdrehen. 8) Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, wie z. B. bei a) nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger) Belastung (reduzierte Lastanschlagfaktoren) b) Verwendung im Schnürgang (20 % Tragkraftreduzierung) c) Einsatz außerhalb folgender Temperaturbereiche in den Güteklassen (GK): GK 8: -40° bis 200°C GK 10: -40° bis 200°C d) bei Einsatz mit mehr als 20.000 Lastwechseln und hoher dynamischer Beanspruchung: mindestens um eine Ketten- nenndicke erhöhen – Rücksprache mit dem Lieferanten. e) Einsatz als Lastmagnetanschlagketten (Elektromagnete): mind. um eine Kettennenndicke erhöhen – Rücksprache mit dem Lieferanten. 9) Einsatzverbot für Anschlagketten GK8 und höher in Säuren, Laugen, Beizereien, Feuerverzinkereien und ähnlichen Be- trieben (korrosionsfördernd), wegen unsichtbarem Rostfraß in den Fugen, bzw. wegen Versprödung oder Rissbildung (Wasserstoffversprödung). 10) Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagketten: Benutzungs- verbot bei mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung, Verformung durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken, Beschädigungen an Sicher- ungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken, Aufweitung des Hakens um mehr als 10 %. 11) Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden; Aufhän- geglieder müssen im Kranhaken frei beweglich sein. Die Last darf nur im Hakengrund und in Lastrichtung angehoben werden. Kettenbauteile dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden. 12) Überprüfung und Instandsetzung von Anschlagketten nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr; mindestens alle 3 Jahre müssen Ketten einer beson- deren Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Beim Dauereinsatz der Anschlagketten müssen die Prüfeinsätze nach Betriebssicherheitsverordnung verkürzt werden. Ein- und mehrsträngige Anschlagseile Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten 1) Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der EN 13414 Teil 1-3, DGUV Regel 100-500 und DGUV 151. 2) Vor jeder Inbetriebnahme: Anschlagseile durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden und Einsatzsicherheit überprüfen; Benutzerinformation / Betriebsanleitung lesen und beim Gebrauch beachten, Benutzungsverbot bei: Litzenbruch, Drahtbrüchen von mehr als 6 Drähten auf einer Länge von 6D oder mehr als 14 Drahtbrüchen auf 30D, drei benach- barten Drahtbrüchen bei Außendrähten einer Litze bzw. Drahtbruchnestern, aufgeweiteten Haken (mehr als 10%). 3) Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit (WLL) des Anschlagseils darf nicht überschrit- ten werden; Seil-Nenndurchmesser mindestens 8 mm . 4) Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstel- len verwenden; nicht unter Umschnürungen fassen . 5) (Mehrsträngige) Anschlagseile ohne oder mit unleserlichem Kennzeichnungsanhänger dürfen nicht verwendet wer- den; der Neigungswinkel eines Stranges darf nicht größer als 60° sein. 6) Unbenutzte Stränge im Mehrstrang sind in den Aufhänge- kopf hochzuhängen; auf Tragfähigkeitsreduzierung der benutzten Stränge achten. 7) Anschlagen im Hängegang: Achtung! Im Hängegang darf nicht angeschlagen werden! Von dieser Regel ausgenommen sind: a) Großstückige Lasten, sofern das Zusammenrut- schen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last ausgeschlossen sind. b) Lange stabförmige Lasten unter der Traverse, so- fern eine Schrägstellung der Traverse zwangsver- hindert und die Last so unterfangen ist, dass sie sich nicht übermäßig durchbiegt. Eine Schrägstel- lung der Traverse braucht nicht zwangsverhindert zu sein, wenn durch die Beschaffenheit und die Oberfläche der Last oder durch den Anschlag ein Herausrutschen der Last oder Teilen der Last ver hindert ist. 8) Seile nicht knoten, an Pressklemmen nicht auf Biegung beanspruchen und nicht ungeschützt über scharfe Kanten führen (Kantenradius kleiner als Seil-Nenndurchmesser); Öffnungswinkel der Endschlaufen maximal 20°.¬¬ 9) Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, wie z. B. bei a) nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger) Belastung b) Verwendung im Schnürgang c) Einsatz außerhalb des Temperaturbereichs von -40° bis +100°. 10) Einsatzverbot für Anschlagseile in Säuren und Laugen (kor- rosionsfördernd) wegen unsichtbarem Rostfraß zwischen Litzen und Drähten. 11) Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagseilen: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung, Verformung durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken; Beschädigungen der Seilendverbindungen: Verschleiß, Verformung oder Risse an Pressklemmen oder herausgezogene Spleiße. 12) Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden; Schlau- fen, Aufhängeglieder und Kauschen müssen im Haken frei beweglich sein. 13) Überprüfung und Instandsetzung von Anschlagseilen nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr.

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