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Wiedenmann-Seile-2015

46 Tragfähigkeit, Verwendung und Pflege von Kettengehängen Korrosionsschutz für Ketten Hochfeste Ketten und Beschläge Güteklasse 8 dürfen nicht vom Verwender oder Betreiber nachträglich verzinkt werden, da es in- folge von Wasserstoffversprödung beim Beizen und anschließen- den Verzinken zu Brüchen von Ketten unterhalb der Tragfähigkeit kommen kann. Verwendung - Güteklasse-8-Kettengehänge ohne Anhänger außer Betrieb nehmen und durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. - Keine verdrehte Kette belasten. - Verkürzungen mit Verkürzungsklauen vornehmen. Dabei ist die Belastungsrichtung der Verkürzungsklauen zu beachten (siehe Zeichnung Seite 49). - Verknotungen sind nicht erlaubt. - Bei Handhabung von scharfkantigen Lasten die Kette durch Zwischenlagen (Kanthölzer) schützen. - Lasthaken nicht auf der Spitze, sondern im Hakengrund belas- ten. - Leere Lasthaken während des Transportes in das Aufhänge- glied hängen. - Auf freie Beweglichkeit des Aufhängegliedes im Kranhaken achten. - Beschädigte Zubehörteile auswechseln. - Ketten nicht überlasten, Neigungswinkel beachten, im Zweifels- falle immer die dickere Kette wählen. - Schweißen an Ketten und Zubehörteilen zerstört die Wärmebe- handlung und ist nicht erlaubt. - Wirbelhaken und Schafthaken nur in geradem Zug belasten. - Ist eine Drehung des Hakens unter Last notwendig, muss ein kugelgelagerter Wirbelhaken eingesetzt werden. - Desweiteren ist der „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“ BGI 556 zu beachten. Pflege Kettengehänge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Spätestens nach drei Jahren müs- sen Kettengehänge einem Rissprüfverfahren oder einer Probebe- lastung mit anschließender Besichtigung unterzogen werden. Die Prüfung nehmen wir für Sie vor und wechseln beschädigte Teile aus. Bei der regelmäßigen Prüfung sind folgende Punkte zu beachten: Ketten mit örtlichen Schäden wie gebo- genen Gliedern, Rissen oder Kerben an den Gliedern außer Betrieb nehmen. An keiner Stelle darf die Kette eine Dehnung von mehr als 5% aufweisen. Die Verringerung der Kettennenndicke darf 10% nicht überschreiten. Verformte Bauteile müssen ausge- wechselt werden. Allgemeines Die bestimmungsgemäße Verwendung von Kettengehängen ist das Heben von Lasten. Die DIN EN 818-6 sowie die UVV BGV A1 und DGUV Regel 100-500, sind zu beachten. Tragfähigkeit Kettengehänge dürfen nur mit der auf dem Anhänger angegebe- nen Tragfähigkeit belastet werden. Die Angaben beziehen sich auf symmetrische Belastung in Abwesenheit von besonders gefähr- denden Bedingungen. Die symmetrische Belastung Bei drei- und viersträngigen Kettengehängen dürfen maximal 3 Stränge als tragend angenommen werden, wenn folgende Vor- aussetzungen erfüllt sind: - der Schwerpunkt der Last genau in der Mitte liegt - alle Stränge den gleichen Neigungswinkel haben (mit Hilfe von Verkürzungsklauen individuell erreichbar) - bei drei Strängen die Stränge im gleichen Winkel von 120° zuein- ander stehen. Die unsymmetrische Belastung Unter der Voraussetzung, dass sich bei Anschlagketten die Nei- gungswinkel bei drei- und viersträngigen Anschlagketten außer- dem die Raumwinkel um nicht mehr als 15° voneinander unter- scheiden und die Last 80 % der angegebenen Tragfähigkeit(en) nicht übersteigt, kann die Belastung als symmetrisch angesehen werden. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist die Belastung als unsymmetrisch anzusehen. Der Hebevorgang ist in diesem Fall einem Sachkundigen zu übertragen oder die Tragfähigkeit der An- schlagkette um 50 % herabzusetzen. Der Schnürgang Bei Kettengehängen, die im Schnürgang Verwendung finden (Kranzketten), muss die Tragfähigkeit auf 80 % des Normalwertes reduziert werden. Zur Kennzeichnung dieser Kettengehänge wird empfohlen, den Anhänger mit einer 10-mm-Bohrung zu verse- hen. (Bitte beachten Sie besonders die Schnürgangtabelle). Temperaturbeständigkeit Bei dem Einsatz von Güteklasse-8-Kettengehängen bei extremen Temperaturen hat folgende Tragfähigkeitstabelle Gültigkeit: Kettentemperatur Tragfähigkeit in % der Tragfähigkeitstabelle - 40°C bis + 200°C 100 % + 200°C bis 90 % + 300°C bis +400°C 75 % Bei Temperaturen außerhalb der Tabelle dürfen Güteklasse-8- Ketten und –Bauteile nicht eingesetzt werden. Ferner sollten SIKA Wirbelhaken Typ WHS mit Kugellager sowie Kugellagerwirbel Typ KLW nur beiTemperaturen bis 125° C eingesetzt werden, da bei hö- herenTemperaturen die Lagerfunktion beeinträchtigt werden kann. Umgebungseinflüsse Güteklasse-8-Kettengehänge dürfen nicht in Säuren oder Lau- gen sowie in Beizbädern eingesetzt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt BGR 150 „Sicherheitsregeln für Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien“. Gerne statten wir Ihre Produkte mit RFID-Tags aus!

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