Kontakt / Service-Teams

Marktsteft +49 (0)9332 5061 - 0
Brehna +49 (0)34954 9096 - 0
Leuna +49 (0)3461 43419 - 0
Nürnberg +49 (0)911 610953 - 0
Issum + 49 (0)2835 447149 - 0
Minden
+ 49 (0)5722 99790 - 20

 

 

Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln DGUV Regel 109-017

Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bieten wir eine zerstörungsfreie Prüfung mittels Magnetpulverprüfung an.

Als Anschlagmittel gelten:

  • Ketten,
  • Seile und Seilgehänge,
  • Polyesterrundschlingen,
  • Hebebänder,
  • Haken,
  • Ösen,
  • Schäkel,
  • Zurrketten (hier gilt die 3-jährige Rissfreiheitsprüfung nicht).

Geprüft wird bei den Anschlagmitteln

  •  der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.),
  •  der bestimmungsgemäße Zusammenbau,
  •  die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schnepper im Hakenmaul, Verbindungsglieder, Verkürzungshaken, etc.)

Ein großes Lager-Sortiment an Ersatzteilen (auch in Sondergüte) ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen, oft noch vor Ort.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!