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Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ASR 1.7

Eine sachgerechte Prüfung auf den sicheren Zustand von kraftbetätigten Türen und Toren muss nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend durchgeführt werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens im Abstand von einem Jahr durch Sachkundige durchgeführt werden. Bei außergewöhnlichen Bedingungen, beispielsweise überdurchschnittlicher Umgebungseinflüsse, sind die Prüffristen anzupassen.

Die Prüfergebnisse, die sich aus der sicherheitstechnischen Prüfung ergeben, sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Prüfung erfolgt gemäß der ASR A1.7.

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

Geprüft werden müssen beispielsweise

  • Rolltore,
  • Sektionaltore,
  • elektrische Fenster und Türen sowie
  • Drehtüren.


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