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Prüfung von Leitern und Tritten DGUV Info 208-016

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
  • fehlende Bauteile,
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)

Grundsätzlich sind alle Leitern und Tritte zu prüfen wie folgt:

  • Anlegeleitern
  • Schiebeleitern mit und ohne Seilzug
  • Rollleitern
  • Steckleitern (Feuerwehrfahrzeuge, u. ä.)
  • Glasreinigerleitern (Etagenleitern und Tourenleitern)
  • Stehleitern mit Plattform
  • Beidseitig besteigbare Stehleitern
  • Fahrbare Stehleitern (beidseitig)
  • Podestleitern
  • Mehrzweckleitern
  • Dachdeckerauflegeleitern
  • Seilleitern
  • Mast- und Hängeleitern
  • Saal-/ Montageleitern
  • Höhenverstellbare Stehleitern
  • Treppenleitern

Leiternzubehör, welches ebenfalls zu prüfen ist:

  • Wandabstützung
  • Leitertraversen (gerade oder gebogen)
  • Aufsetz-/ Einhak-/ Einhängevorrichtungen
  • Leitergurte
  • Schwenkbare Füße
  • Stahlspitzen
  • Holmverlängerungen
  • Höhenausgleich für gerade Leitertraversen

Ein großes Sortiment an lagerhaltigen Ersatzteilen ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen, oft noch vor Ort.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Die gesamte, aktuelle Ausgabe der DGUV Information 208-016 finden Sie hier.