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Wiedenmann-Seile-2015

275 Original-Betriebsanleitung für Hebebänder aus Chemiefasern und Anschlag-Faserseile Ein- und mehrsträngige Anschlagseile aus Natur- und Chemiefasern Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten 1) Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der DIN EN 1492-4, DGUV Regel 100-500 und BG-Merkblatt BGR 152. 2) Vor jeder Inbetriebnahme: Anschlag-Faserseile auf Schäden überprüfen; Benutzerinformation / Betriebsanleitung lesen und beim Gebrauch beachten. 3) Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Anschlag-Faserseils darf nicht überschritten werden; Seil- Nenndurchmesser mindestens 16 mm. 4) Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstel- len verwenden; nicht unter Umschnürungen fassen. 5) Anschlag-Faserseile ohne oder mit unleserlichem Kennzeich- nungsetikett dürfen nicht verwendet werden; Neigungswinkel eines Stranges maximal 60°. 6) Faserseile nicht knoten, nicht verdrehen und nicht durch Ineinanderschnüren verlängern; Öffnungswinkel der End- schlaufen maximal 40°. . 7) Anschlag-Faserseile nur mit geeigneten Schutzvorricht- ungen einsetzen bei Lasten mit scharfen Kanten (z. B. Kantenschoner, wenn Kantenradius < Seil-Nenndurchmes- ser) und mit aufrauenden Oberflächen (z. B. Schutz- schläuche). 8) Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, wie z. B. bei: a) nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger Belastung) b) Verwendung im Schnürgang c) Einsatz außerhalb folgender Temperaturbereiche: Polypropylen(PP)-seile: von -40° bis + 80° C alle anderen Faserseile: von -40° bis +100° C 9) Für den Einsatz in Chemikalien und wegen Reinigung der Faserseile sind Informationen des Herstellers einzuholen. 10) Beschlag- und Zubehörteile an Anschlag-Faserseilen: Be- nutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verfor- mung oder Beschädigungen an Sicherungen. 11) Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden; Schlaufen, Aufhängeglieder und Kauschen müssen im Haken frei be- weglich sein. 12) Überprüfung und Instandsetzung von Anschlag-Faserseilen nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr. Flachgewebte Hebebänder und Rundschlingen (ein- und mehrsträngig) aus Polyester, Polyamid und Polypropylen Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten 1) Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Per- sonen und unter Beachtung der EN 1492 Teil 1+2, DGUV Regel 100-500, BG-Merkblatt ZH 1/324, BGI 556 und BGI 873 für Einweghebebänder nach DIN 60005. 2) Vor jeder Inbetriebnahme: Hebebänder durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden und Einsatzsicherheit überprüfen; Benutzerinformation / Betriebsanleitung lesen und beim Gebrauch beachten. Nicht unter schwebenden oder pendeln- den Lasten aufhalten! 3) Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden; bei Hebebändern so anschlagen, dass sie die Last mit ganzer Breite tragen. 4) Geeignete Rundschlingen, Anschlagpunkte und Anschlagart auswählen. Beachten Sie hierbei z. B.: Gewicht, Schwerpunkt, Abmessungen und Oberfläche der Last, Neigungswinkel (max. 60°), Lastanschlagfaktoren. Eine falsche Auswahl kann zum Bruch der Rundschlinge führen. 5) Hebebänder / Rundschlingen ohne oder mit unleserlichem Kennzeichnungsetikett dürfen nicht verwendet werden; Neigungswinkel eines Stranges maximal 60°. 6) Hebebänder / Rundschlingen nicht knoten, nicht verdrehen und nicht durch Ineinanderschnüren verlängern; Öffnungs- winkel der Endschlaufen maximal 20°. Rundschlingen mit beschädigtem Außenmantel (Garngelege sichtbar) aus dem Betrieb nehmen. 7) Hebebänder/Rundschlingen nur mit geeigneten Schutz- vorrichtungen einsetzen bei Lasten mit scharfen Kanten (z. B. Kantenschonern, wenn Kantenradius < Hebebanddicke) und mit aufrauenden Oberflächen (z. B. Schutzschläuchen aus PU, Mindestdicke 5 mm). PU- und PVC-Schutzschläuche unter 5 mm Dicke sind nur als Abriebschutz zu verwenden. 8) Hebeband- / Rundschlingen-Einsatz zulässig nur in folgenden Temperaturbereichen: Polypropylen(PP)bänder: von -40° bis + 80° C Polyester(PES)- und Polyamid(PA)bänder: von -40° bis +100° C 9) Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, wie z. B. bei a) nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger) Belastung b) Verwendung im Schnürgang (Reduzierung der Tragfähig- keit um 20%): nur zulässig mit Endschlaufenverstärkung. 10) Hebeband- / Rundschlingen-Einsatz in Chemikalien wie Säu- ren und Laugen ist verboten. Bitte stets Informationen des Herstellers einholen! Reinigung nur mit Wasser. 11) Beschlag- und Zubehörteile an Hebebändern: Benut- zungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verformung oder Beschädigungen an Sicherungen. 12) Überprüfung und Instandsetzung von Hebebändern nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr. Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG: Es wird bestätigt, dass das in dieser Betriebsanleitung beschriebene Anschlagmittel der Richtlinie 2006/42/EG entspricht.

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